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Gute Gründe für den Umstieg auf das E-Auto.
Gute Gründe für den Umstieg auf das E-Auto.

Sie sind noch unsicher, ob ein Wechsel auf Elektromobilität für Sie das Richtige ist? Mit unseren guten Gründen möchten wir Ihnen die wichtigsten Argumente für einen Umstieg an die Hand geben.

Zu den Gründen

An der Elektromobilität führt kein Weg vorbei.

Es ist Zeit – höchste Zeit für ein Umdenken und eine Neuorientierung, damit der notwendige Klimawandel erfolgreich realisiert werden kann. Die Elektromobilität ist ein wichtiger Bestandteil davon, ihre Transformation hat Fahrt aufgenommen. In einem solchen Prozess bleiben Vorbehalte, Diskussionen und Unsicherheiten nicht aus. Zu schnell schreiten die Entwicklungen auf allen Ebenen voran. Wir wollen deshalb mit einigen Informationen zu verschiedenen Themen versuchen, Unsicherheiten zu nehmen und stehen auch für eine ausführliche Beratung gern zur Verfügung.


Was spricht für das E-Auto?

Es sind viele überzeugende Gründe.

Zum Beispiel: ein hoher Wirkungsgrad.

Ein Benziner hat bei normaler Fahrweise nur einen Wirkungsgrad von gut 20 Prozent. Der Rest der Energie aus dem Kraftstoff verflüchtigt sich weitgehend als Abwärme. Der Elektromotor jedoch setzt mindestens 80 Prozent des zugeführten Stroms in Bewegung um. Nach Abzug der Verluste beim Laden und der Bereitstellung des Stroms bleibt immer noch ein Wirkungsgrad von 64 Prozent. Das E-Auto ist also dreimal so effizient wie ein Verbrenner.


Zum Beispiel: Mehr Fahrspaß.

Das volle Drehmoment steht vom Start weg bereit, durch die schweren Akkus im Wagenboden liegt der Schwerpunkt nahe an der Straße. Die Folge sind geringere Aufbaubewegungen, Kurvenlage und Handling verbessern sich.


Zum Beispiel: Das Geräusch.

E-Motoren sind leiser als Verbrenner, die Lärmbelästigung insgesamt ist gering. Lediglich bei höherem Tempo überwiegen Abroll- und Windgeräusche. Damit aber alle Verkehrsteilnehmer – vor allem im Stadtverkehr – E-Autos und Hybride zuverlässig hören können, wird ein Soundmodul als akustisches Warnsignal bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren EU-weit vorgeschrieben.


Zum Beispiel: Besseres Platzangebot.

Weil E-Motoren deutlich kleiner sind als Verbrenner, statt eines Tanks die Akkus meist flach im Wagenboden liegen, das klassische Getriebe entfällt, und bei Allradlern in der Regel ein zweiter Motor an der anderen Achse für den zusätzlichen Antrieb sorgt, entsteht mehr Platz im Innenraum und eine größere Variabilität. Steht dann doch mal eine Wartung, Inspektion oder Reparatur an, dürfen diese nur von speziell ausgebildeten Mechanikern ausgeführt werden. Hierzu zählt auch der Reifenwechsel.


Zum Beispiel: Geringere Kosten.

Ein E-Auto braucht weder einen Ölwechsel noch eine Abgasuntersuchung. Verschleißteile wie Getriebe, Kupplung, Auspuff, Zahnriemen, Kraftstoffpumpen und Zündkerzen gibt es nicht. Die Bremsen werden dank der Rekuperation deutlich weniger beansprucht, die E-Motoren gelten als sehr robust und langlebig. Die Lebensdauer der Batterie beträgt 10 Jahre oder mehr. Die Wartung von E-Autos beschränkt sich also auf Elektromotor, Wechselrichter und Bordladegerät.


Zum Beispiel: Förderung und Steuervorteil.

Die E-Mobilität ist auch wirtschaftlich sehr attraktiv durch die Förderung von Staat und Autoindustrie. Gegenwärtig erhalten reine E-Autos bis zum 31.12.2025 eine Prämie von maximal 9.570.– Euro. Damit liegt der Anschaffungspreis oft unter dem Niveau eines vergleichbaren Modells mit konventionellem Antrieb. Auch Plug-in-Hybride erhalten Zuschüsse. In den Genuss staatlicher Förderung kommt auch der Ausbau der häuslichen Ladeinfrastruktur und die Installation einer Photovoltaikanlage.

Großzügige Steuervorteile sind ein weiterer Pluspunkt. Liegt die Erstzulassung eines E-Autos zwischen dem 18.Mai 2011 und dem 31.Dezember 2025, gilt eine Steuerbefreiung von bis zu 10 Jahren, maximal jedoch bis zum 31.Dezember 2030. Danach wird die Kfz-Steuer halbiert. Auch nachträglich auf elektronischen Antrieb umgerüstete Autos fallen darunter.

Für privat genutzte Dienstwagen muss  diese Nutzung als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angeben werden. Bei einem E-Auto fallen dann statt 1% nur 0,5% des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil an.


Weitere Informationen zur E-Mobilität:

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* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

www.dat.de