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Inspektion nach Herstellervorgaben
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Darum ist eine Inspektion wichtig:

Hersteller empfehlen eine regelmäßige Inspektion, um einen korrekten Betriebszustand zu erhalten. Die Inspektion deckt Mängel auf, bevor sie zu Schäden führen. So können Sie die Lebensdauer Ihres Autos erhöhen und sicher am Straßenverkehr teilnehmen. Besitzen Sie einen Neuwagen, ist die regelmäßige Inspektion Voraussetzung für den Garantieanspruch. Um sich im Garantiefall darauf zu verlassen, dass der Hersteller die Kosten trägt, müssen die Wartungsintervalle eingehalten werden und das Serviceheft gepflegt sein. Doch auch wenn Sie ihr Auto verkaufen möchten, profitieren Sie von einer regelmäßig durchgeführten Inspektion. Denn diese ist ein gutes Argument, sobald es um den Preis beim Verkauf Ihres Autos geht.  

Je nach Alter, Modell und Kilometerstand werden von den Herstellern unterschiedliche Vorgaben gemacht, welche Bauteile überprüft werden müssen.

Das ist bei der Inspektion inklusive:

  • Die Inspektion nach Herstellervorgaben - Zzgl. Aufwand und Aufwand für eventuelle Reparaturen oder Zusatzarbeiten
  • Ersatzteile in Originalteil-Qualität
  • Erhaltung der Herstellergarantie
  • Eintrag ins Serviceheft

Inspektion: Was wird geprüft?

Zu den häufigsten Überprüfungen einer Inspektion gehören unter anderem:

  • Motor und Antrieb: undichte Stellen, Abgasanlage, Ölwanne und ggf. Ölwechsel, Zahnriemen
  • Bremsen: Bremsleistung, Bremsleitungen, Bremsbeläge- und Schreiben, Bremsflüssigkeit
  • Reifen und Räder: Reifendruck, Profil, Risse
  • Karosserie und Fahrwerk
  • Lenkung: Servolenkung, Lenkgetriebe und Hydraulikpumpe
  • Verschiedenste Flüssigkeiten: Scheibenwaschwasser, Motorkühlmittel
  • Ausstattung/Elektrik: Drehzahlmesser, Tachometer, Sicherheitsgurte und Airbags, Beleuchtungsanlage, Kontrollleuchten
  • Getriebe: Kupplung, Ölstand Schalt- und Automatikgetriebe
  • Windschutzscheibe
  • Probefahrt

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  • ausgesprochene Zufriedenheit

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* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

www.dat.de